Salut!
Heute wird es lang. Gut 20k Zeichen habe ich im Gepäck. Aber es ist eine sehr gute und lesenswerte Ausgabe, wie ich finde. Dafür stehe ich mit meinem Namen. Das Intro also nur ganz kurz. Ich hoffe, es geht dir gut, und dieser Newsletter hilft, den digitalen Wandel besser zu verstehen.
Merci, Martin
Ich freue mich über Feedback, Hinweise und Lesetipps per Reply oder via Signal: martone.01.
💡 Deep Dive
Die Zukunft ist für alle. Die Vergangenheit holt Meta trotzdem ein
Zuckerberg verspricht in einem Manifest persönliche KI-Agenten für alle. Dabei wird gerade überhaupt erst gerichtlich aufgearbeitet, was Social Media mit Kindern und Jugendlichen gemacht hat.
Was ist
Am Montag veröffentlichte Mark Zuckerberg unter dem Titel „The Future is for Everyone“ ein rund 6500 Wörter langes Manifest zu „personal superintelligence“ (Meta). Am selben Tag entschied ein US-Berufungsgericht, dass mehr als 3000 Klagen gegen Meta, TikTok, Google und Snap wegen des schädlichen Designs ihrer Plattformen für Minderjährige weiterlaufen dürfen (Reuters). Und gestern, am Mittwoch, startete in Oakland ein Prozess mehrerer Bundesstaaten gegen Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Kinderdatenschutz (Tagesschau).
Zuckerbergs Manifest
Mark Zuckerbergs KI-Philosophie basiert auf drei Prinzipien: In seinem Manifest nennt er individuelle Freiheit als Quelle von Wohlstand, Erfindung soll der Hauptzweck von KI sein und „balance of power“ als Grundlage von Sicherheit dienen. Zuckerbergs zentrale These lautet: Eine einzelne, zentral kontrollierte „Superintelligenz“ kann der Definition nach nicht für alle wohlwollend sein, weil Menschen unterschiedliche, teils gegensätzliche Werte hätten. Sicherheit entstehe deshalb nicht durch Kontrolle einer Instanz, sondern durch breite Verteilung.
Der Plan: Künftig sollen alle Menschen persönliche KI-Agenten nutzen können. Etwa für Beruf, Gesundheit, Beziehungen und Finanzen. Zudem soll es einen vollständig privaten Modus geben, den selbst Meta nicht einsehen kann. Ferner soll es einen kostenlosen bzw. über ein dynamisches Auktionsmodell bepreisten Zugang zu Rechenleistung geben. Auch nennt das Manifest Ideen, wie mit der US-Regierung zusammen kritische Systeme abgesichert werden könnten, sowie ein unabhängiges Board, das Sicherheitskriterien für neue Modelle freigeben und deren Einhaltung prüfen soll. Als Beispiel für diese schöne neue Welt nennt Zuckerberg unter anderem seine eigene achtjährige Tochter, mit der er zusammen mit einem Agenten Rezepte plant, und die schon jetzt eigene Ideen coden und Videos produzieren könne.
Wie all das zu Metas Geschäft passt: Zuckerberg spricht sich gegen strengere Vorgaben bei Trainingsdaten aus. Auch ist er dagegen, „Distillation“ – also das Lernen eines Modells aus den Ausgaben eines anderen – rechtlich einzuschränken. Praktisch jeder Vorschlag im Manifest lässt sich direkt auf Metas kommerzielle Interessen zurückführen. Oder wie es Casey Newton bei Platformer ausdrückt: „To talk their book". Die Zusammenhänge sind schnell erklärt:
- Ungehinderte Distillation erlaubt es Meta, von der Forschung der Frontier-Labs zu profitieren, ohne selbst führend sein zu müssen. Meta könnte dann also das nutzen, was OpenAI und Anthropic kreiert haben. Das Prinzip hat Meta im übertragenden Sinne bekanntlich auch bereits Dutzende Male in der Vergangenheit angewendet. Snapchat kann ein Lied davon singen.
- Weniger strenge Vorgaben bei Trainingsdaten helfen im laufenden Rechtsstreit mit Urheber:innen, deren Werke in Metas Modellen stecken.
- Der beschleunigte Bau von Rechenzentren ist für Metas Cloud-Geschäft vorteilhaft.
- Exportkontrollen für modernste KI-Chips (wie den High-End-GPUs von Nvidia) sichern den Vorsprung von Metas offenen Modellen gegenüber chinesischer Konkurrenz.
Die Logik dahinter: Wenn KI-Modelle zunehmend zu einer austauschbaren Massenware werden, verliert der Forschungsvorsprung von OpenAI, Anthropic oder Google an Bedeutung. Dann zählt eher, wer die meisten Menschen erreicht. Und genau das ist seit Jahren Metas Kerngeschäft.
Klagen gegen Meta
Eigentlich wollten Meta, TikTok, Google/YouTube und Snap verhindern, dass es überhaupt zu den Mammut-Prozessen wegen der schädlichen Wirkung ihrer Plattformen auf Jugendliche kommt. Aber ein Berufungsgericht in San Francisco hat am Montag den Versuch, die Verfahren vorab abzublocken, zurückgewiesen. Die Unternehmen hatten argumentiert, die berühmte Section 230 (also das spezielle Haftungsprivileg für nutzergenerierte Inhalte) schütze sie auch vor dem Vorwurf, nicht ausreichend vor der "süchtig machenden" Wirkung ihrer Plattformen gewarnt zu haben. Das Gericht sieht das anders: Section 230 sei ein Verteidigungsmittel gegen Haftung, biete aber keine Immunität gegen die Klage selbst. (Reuters)
Es geht um mehr als 3000 Klagen vor Bundesgerichten, gebündelt vor Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers in Oakland. Hinzu kommen mehrere hundert weitere Verfahren vor Landesgerichten, davon rund 3300 in einem gebündelten Verfahren in Kalifornien. Kläger:innen sind Bundesstaaten, Kommunen, Schulbezirke und Einzelpersonen. Die Vorwürfe lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Plattformen seien absichtlich so gestaltet, dass sie junge Nutzer:innen süchtig machten. Depressionen, Angststörungen und Body-Image-Probleme seien mögliche Folgen dieses schädlichen Designs.
Im selben Beschluss lehnte das Gericht übrigens auch Metas Antrag ab, den Prozess zu verschieben, der gestern begann. Dabei handelt es sich um eine Klage von 29 Generalstaatsanwaltschaften, die Meta vorwirft, Kinderdaten illegal gesammelt und genutzt zu haben. Zudem seien die Plattformen gezielt auf maximale Nutzung durch junge Menschen ausgelegt und Verbraucher:innen über deren Sicherheit getäuscht worden. (Tagesschau)