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9 Min. Lesezeit KI

KI und Urheberrecht: Hier kommen die ersten Urteile

Die Klagen gegen Anthropic und Meta sind gescheitert. KI-Konzerne sollten sich aber nicht zu früh freuen.

KI und Urheberrecht: Hier kommen die ersten Urteile
Quelle: Unsplash+ / Tikkho Maciel

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Was ist

Zwei Urteile in zwei Tagen: US-Gerichte in Kalifornien haben am Dienstag und Mittwoch Copyright-Klagen gegen Anthropic und Meta abgewiesen. Geklagt hatten jeweils Autorïnnen, die den Unternehmen vorwarfen, Bücher ohne Einverständnis zum Training von Sprachmodellen verwendet und dabei gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.

Die Richter sehen das anders und stellen in beiden Fällen keine Urheberrechtsverletzung fest. Sie begründen das allerdings auf ganz unterschiedliche Weise. Zudem kommen beide Freisprüche mit jeweils einer großen Einschränkung daher, die KI-Konzernen in Zukunft noch größeren Ärger bereiten könnte.

Warum das wichtig ist

Generative KI basiert auf der Kreativität der Menschheit. OpenAI, Google, Anthropic und Meta füttern ihre Modelle mit allen Texten, Fotos und Videos, die sie in die Finger bekommen können.

Teils handelt es sich um frei verfügbare Inhalte. In einigen Fällen schließen die Konzerne Lizenzverträge ab und erwerben die Rechte – aber längst nicht immer. Alle großen Sprachmodelle aus dem Silicon Valley wurden mit großen Mengen urheberrechtlich geschütztem Material trainiert, oft gegen den Willen der Schöpferinnen und Verwerter.

Ein paar Zahlen:

Das Geschäftsmodell vieler Medien wackelte schon lange, bevor irgendjemand wusste, wofür LLM steht. Kreative Berufe waren bis auf wenige Ausnahmen noch nie besonders gut bezahlt. Das hat wenig bis gar nichts mit KI zu tun.

Trotzdem besteht ein Ungleichgewicht. Auf der einen Seite stehen Schriftsteller, Künstlerinnen, Musiker und Journalistinnen, die nur mit Mühe von ihrer Arbeit leben können. Auf der anderen Seite verdienen KI-Konzerne Milliarden und tragen mit ihren Produkten teils entscheidend dazu bei, dass kreative Arbeit weiter an Wert verliert.

Ist das fair? Das hängt davon ab, wen man fragt. Am Ende spielt das aber keine Rolle, von Moral kann man sich nichts kaufen. Die entscheidende Frage lautet: Ist das legal?

Bislang gibt es darauf keine eindeutige Antwort. In den USA laufen Dutzende Prozesse, die klären sollen, ob das Training und der Output von Sprachmodellen das Urheberrecht verletzt (Wired). Verhandelt werden Klagen von Autoren und Musikerinnen, aber auch von Verlagen, Verwertungsgesellschaften und Labels.

Anthropic: Fair use, aber …

Meta: Fair use, aber …