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10 Min. Lesezeit KI

Gema vs. OpenAI: Was das Urteil für KI und Copyright bedeutet

Das Landgericht München entscheidet: ChatGPT hat das Urheberrecht verletzt. Wie es jetzt weitergeht.

Was ist

Am Dienstag hat das Landgericht München der Verwertungsgesellschaft Gema recht gegeben, die OpenAI verklagt hatte (Justiz Bayern). Der Vorwurf: OpenAI habe die Songtexte von neun deutschen Künstlerïnnen teils wörtlich wiedergegeben und damit ihre Urheberrechte verletzt.

Es war die erste Entscheidung, die auf dem europäischen Urheberrecht beruht. Auch deshalb könnte das Urteil eine Signalwirkung haben, die über Deutschland hinausgeht.

Wir analysieren die aktuelle Entscheidung, geben einen Überblick der laufenden Verfahren und erklären, warum es dringend Rechtssicherheit braucht – für Rechteinhaber und für Konzerne.

Warum das wichtig ist

Generative KI beruht auf einem kreativen Umgang mit dem geistigen Eigentum von Kreativen. Und das ist noch die freundliche Version. KI-Konzerne wie OpenAI und Google haben ihre Modelle jahrelang mit allem trainiert, was das Netz hergab. Jetzt führen ihre Produkte dazu, dass die Arbeit jener Menschen, deren Urheberrechte sie dabei ignoriert haben, weiter an ökonomischem Wert verliert.

Die Frage ist nicht, ob das fair ist. „Das Leben ist nicht fair“, sang schon Herbert Grönemeyer – einer der Songwriter, dessen Texte die Gema vor Gericht als Beweismaterial einbrachte. Das gilt erst recht für digitale Geschäftsmodelle. Tech-Unternehmen sind nicht für das Wohlergehen der Kultur- und Medienbranche verantwortlich. Man sollte deshalb nicht mit Gerechtigkeit argumentieren, sondern mit Recht. Die entscheidende Frage lautet also: Ist das legal?

Wie die Gema argumentiert

Wie OpenAI argumentiert

Was das Gericht sagt

Was das Urteil bedeutet

Kurzfristig ändert sich wenig. Dafür gibt es mehrere Gründe:

1. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

2. Das Urteil bezieht sich auf alte Modelle

3. Ein Urteil kommt selten allein

Das Science Media Center hat acht Professorinnen und Urheberrechtsexperten um Einschätzungen zum aktuellen Urteil gebeten. Ihre Antworten geben einen guten Überblick und zeigen, dass es noch lange dauern wird, bis klar wird, wie sich KI und Copyright zueinander verhalten.

Be smart

Unsere Idealvorstellung sieht so aus:

Was ziemlich sicher nicht hilft, sind Kampfbegriffe und emotionale Rhetorik. „Das Training von KI-Modellen ist Diebstahl geistigen Eigentums“, sagt etwa der Deutsche Journalisten-Verband zur Münchner Entscheidung. Das stimmt so pauschal nicht und entspricht auch nicht dem Urteil.

Gerade Medien und Verlage sollten ihren Fokus nicht nur auf Vergütungsansprüche richten. Das Urheberrecht ist nur eine von vielen Herausforderungen, die generative KI für den Journalismus bedeutet – und ziemlich sicher nicht die entscheidende.

Marvin Schade berichtete am Dienstag über ein Diskussionspapier des Spiegels und der Hamburg Media School, an dem unter anderem der geschätzte Kollege Johannes Kuhn mitgearbeitet hat (Medieninsider). Darin findet sich ein Zitat, dem wir uns anschließen:

Die zu erwartende deutliche Zunahme von synthetischem KI- Output, der sich von journalistischer Vielfalt entkoppelt, wird am Ende das Web schlechter machen - und auch negative Folgen für unsere Gesellschaften haben. (…) Publisher sollten sich deshalb in der Debatte als Garanten demokratischer Meinungsvielfalt positionieren – und nicht als Opfer des technologischen Fortschritts.

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Simon Berlin befasst sich seit einem Jahrzehnt mit Künstlicher Intelligenz. Inzwischen tun das alle – aber er war dabei, bevor es cool wurde. Er schreibt für die Süddeutsche Zeitung und das Social Media Watchblog. LinkedInBluesky

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Martin Fehrensen hat das Social Media Watchblog 2012 ins Leben gerufen und ist seit 2019 hauptberuflich Herausgeber und Autor. Zuvor arbeitete er für das ZDF und „Der Spiegel“. LinkedIn | Bluesky