Salut am frühen Donnerstagmorgen!
Eigentlich wollte ich mich in der heutigen Ausgabe mit aller gebotenen Ruhe der Frage widmen, ob und wann KI uns alle umbringt. Aber daraus wird nun leider nichts, da mich die Realität einmal mehr eingeholt hat: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur "State of the Union" (EU-Kommission) aufgezeigt, wie sie sich das Web in Europa künftig vorstellt – tl;dr: deutlich weniger frei.
Ich habe daher kurzerhand Dirk von Gehlen angefragt, ob er nicht Lust hätte, von der Leyens Ideen zu kommentieren. Hatte er. Folglich gibt es heute einen Gastbeitrag von Dirk und in den kommenden Tagen dann noch einmal einen ausgeruhten Blick auf die Debatte um eine Verlangsamung der KI-Entwicklung.
Merci, Martin
Was ist
Was hätten wir alles machen können mit dem schönen Namen "EU-Kids-Act", also europäisches Kinder-Gesetz:
- Eine Vorgabe, die junge Stimmen verpflichtend macht in staatlichen Entscheidungen?
- Ein Gesetz, das Bildungseinrichtungen stärkt?
- Den Sonntagsreden-Klimaschutz in echte Verpflichtungen überführt?
- Oder die Alterssicherung junger Menschen priorisiert?
Nein, die EU-Kommission hat sich entschieden, den Namen für ein Gesetz zu verwenden, das die Grundrechte von allen einschränken wird – und ausgerechnet denen Teilhabe und Befähigung beschneidet, nach denen es benannt ist: Kindern!
Zwar kennt die Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen drei Säulen (Schutz, Teilhabe und Befähigung), die öffentliche Debatte rund um Social Media kennt hingegen nur noch ein Ziel, dem sich alles unterzuordnen hat: den bewahrpädagogischen Schutz und die Abschottung der Kinder.
Die Sorge um das "öffentliche Kind" ist eine beliebte rhetorische Figur, die stets ins Feld geführt wird – ohne dass jemals irgendwo nur untersucht worden wäre, ob eine Altersbeschränkung in der Social Media Nutzung von Kindern und Jugendlichen tatsächlich einen signifikanten Einfluss auf deren Wohlbefinden hätte.
Die Debatte ist aber so verfahren, dass dieser Beweis auch gar nicht mehr nachgefragt wird (nullhypothese / Substack). Das Bauchgefühl hat bereits entschieden: "Man muss kein Wissenschaftler sein, um zu verstehen, was es mit der Konzentrationsfähigkeit junger Menschen macht, wenn sie in der Schule oder zu Hause bei den Hausaufgaben ein Smartphone neben sich liegen haben", hat Der Spiegel leider völlig unironisch bereits zu Beginn des Jahres erforscht. Weiter heißt es:
"Es gibt genügend Erwachsene, die sich dem beständigen Strom aus lustigen, monströsen und skurrilen Posts nicht entziehen können."
Diesem allgemeinen Bauchgefühl analog sozialisierter Erwachsener ergibt sich die EU-Kommission jetzt und gaukelt ihnen mit dem EU-Kids-Act vor, etwas für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu tun.
Aber der Name Kids-Act steht in der EU-Nomenklatur gar nicht in erster Linie für Kinder. Kids ist hier in Wahrheit ein Akronym und heisst "Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy".
Das ist konsequent. Denn um Kinder geht es hier auch gar nicht. Es geht um den "Seelenfrieden der Eltern" – so hatte es der australische Premierminister Anthony Albanese im Dezember 2024 formuliert (NPR), als er das weltweit erste Gesetz dieser Art auf den Weg brachte. Seine Absicht: Eltern sollten von den anstrengenden Debatten mit ihren Kindern über die Smartphone-Nutzung befreit werden (Spoiler: Womöglich sind genau diese Debatte das, was Artikel 6 im Grundgesetz als das "natürliche Recht der Eltern" bezeichnet: Erziehung).
Deshalb folgte er einer Kampagne der Murdoch-Presse in Australien (Techpolicy) und behauptete, er gebe Kindern ihre Kindheit zurück. Dass die genannten Ziele in Australien nicht erreicht wurden (Crikey), ändert nichts daran, dass die EU nun ebenfalls diesen Weg einschlagen will.
Denn wie gesagt: um Kinder geht es hier nicht. Es geht darum, staatliche Zensurinstrumente für die Online-Kommunikation vorzubereiten. Diese Formulierung wählt der Deutschen Ethikrat, der in seiner Stellungnahme vor Social-Media-Verboten warnt (Ethikrat):
"Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden."
Der Netzkultur-Influencer Aidan Walker sagt deshalb (dirkvongehlen.de):
"Die Freiheit im 21. Jahrhundert wird nicht nur von organisierten rechtsextremen Autoritären bedroht, sondern auch von unorganisierten, unfähigen Gemäßigten, die keine Ahnung haben, was sie tun."